Integrationsämter / Inklusionsämter
Kontaktdaten:
https://www.rehadat-adressen.de
Integrationsämter sind zentrale Ansprechstellen bei der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Sie unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitgeber sowie die betriebliche Interessensvertretung.
Integrationsämter fördern und sichern die berufliche Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt, zum Beispiel durch Bildungs- und Informationsangebote und Gewährung von Förderleistungen.
Inklusions- und Integrationsfachdienst
Kontaktdaten:
https://www.rehadat-adressen.de
Integrationsfachdienste (IFD) sind Dienste Dritter, die Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beraten und unterstützen. Daneben helfen sie, Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu lösen, um Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten
IFD beraten und unterstützen insbesondere schwerbehinderte Menschen bei der beruflichen Integration. Sie sind aber auch Ansprechstellen für Betriebe und Schwerbehindertenvertretung, wenn es darum geht, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben zu sichern oder Probleme am Arbeitsplatz zu klären. Integrationsfachdienste handeln im Auftrag der Integrationsämter, Agenturen für Arbeit, Deutschen Rentenversicherung oder sonstiger Rehabilitationsträger.
Durch unterschiedliche Strukturen in den Bundesländern unterscheiden sich die IFD in ihren Arbeitsfeldern, ihren Zuständigkeiten und den Rahmenbedingungen sehr. Manche IFD werden ausschließlich für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen aktiv, in anderen Regionen werden auch Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung betreut.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
Kontaktdaten:
https://www.bih.de
Über die PLZ-Suche finden Sie Ihren regionalen Ansprechpartner
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten Betriebe, die Menschen mit Behinderung ausbilden, einstellen oder weiterhin beschäftigen wollen. Sie unterstützen auch beim Stellen von Anträgen, arbeiten am Ausbau der regionalen Netzwerke und haben weitergehende Lotsenfunktion.
Mit den EAA für Arbeitgeber haben Integration- beziehungsweise Inklusionsämter in allen Bundesländern seit dem 1.1.2022 eine neue gesetzliche Aufgabe: Sie müssen EAA einrichten, um so mehr Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen.
Je nach Bundesland werden die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber bei unterschiedlichen Trägern angesiedelt.
Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung
Kontaktdaten:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de
Die Deutsche Rentenversicherung bietet mit dem Firmenservice eine kostenfreie Beratung für Arbeitgeber an. Die Firmenberater*innen des Firmenservice dienen als direkte Ansprechpersonen der Arbeitgeber bzw. der Personalverantwortlichen. Ziel ist es über die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung zu beraten, um die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu stärken, zu erhalten oder wiederherzustellen. Hierfür steht das Modul „Gesunde Mitarbeitende“ im Mittelpunkt – mit Themen wie Prävention (RV Fit), medizinische und berufliche Rehabilitation sowie die Implementierung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) und Informationen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM).
Der Firmenservice unterstützt auch bei Fragen bezüglich der Themen „Rente und Altersvorsorge“ und „Meldungen und Beiträge zur Sozialversicherung“.
Anlaufstellen bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Agentur für Arbeit
Kontaktdaten:
https://www.arbeitsagentur.de
Um keine finanziellen Nachteile zu erhalten, ist eine rechtzeitige Arbeitssuchend – bzw. Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit notwendig. Der/Die Arbeitssuchende erhält ein zeitnahes Beratungsgespräch durch die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit.
Außerdem können folgende Anlaufstellen betroffenen Arbeitnehmenden helfen:
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Kontaktdaten:
https://www.teilhabeberatung.de/
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige kostenlos bundesweit in allen Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe. EUTB haben eine „Lotsenfunktion“ und können an entsprechende Stellen weiterleiten.
Integrationsfachdienste
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Integrationsfachdienste (IFD) sind Dienste Dritter, die Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beraten und unterstützen. Daneben helfen sie, Probleme in bestehenden Arbeitsverhältnissen zu lösen, um Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten oder auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz.
Hinweis:
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